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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

axaris – software & systeme GmbH, Max-Eyth-Weg 2, 89160 Dornstadt
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Allgemeines
1.1 Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle von uns abgegebenen Angebote und mit uns abgeschlossenen Verträgen; sie schließen entgegenstehende Bedingungen des Käufers aus, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.
1.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1.3 Erfüllungsort für beide Teile und sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Ulm.
1.4 Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind gegenüber unseren Ansprüchen ausgeschlossen, es denn, dass die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder von uns nicht bestritten wird.
1.5 Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
1.6 Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
1.7 Sollte eine Bestimmung unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eines mit uns abgeschlossenen Vertrags unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
1.8 Eventuell bestehende, ältere Versionen der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen verlieren durch Erscheinen einer neuen Version Ihre Gültigkeit.
2. Lieferung und Aufstellung
2.1 Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Sie beginnen nicht vor dem Vertragsabschluss und nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Zahlung.
2.2 Liefertermine gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist.
2.3 Wird ein Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, und ist eine vom Käufer danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
2.4 Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Ware an die den Transport durchführende Person oder Einrichtung auf den Käufer über. Dem Käufer steht das Recht zu, die Art des Transportes sowie dessen Versicherung zu bestimmen, insoweit er auch die Kosten hierfür im Voraus zu tragen hat. Verzögern sich Übergabe und Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an den Käufer über.
2.5 Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, soweit diese für den Käufer nicht völlig unbrauchbar sind.
2.6 Die Lieferung folgt ab Betriebsstätte axaris – software & systeme GmbH, Ulm. Der Verkäufer oder ein vom Verkäufer beauftragter Dritter installiert die Geräte und gegebenenfalls die Software und setzt sie in technische Betriebsbereitschaft. Die technische Betriebsbereitschaft ist gegeben, wenn durch Probelauf auf einem Standardtestprogramm die Betriebsbereitschaft der Geräte (ggf. incl. Software) festgestellt und der Käufer hiervon verständigt wurde. Der Käufer ist verpflichtet, nach Aufstellung der Geräte und ordnungsgemäßem Probelauf, dem Verkäufer dieses auf der Mitteilung der Betriebsbereitschaft zu bestätigen.
3. Gewährleistung
Ansprüche des Käufers/Bestellers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes/ Werkes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer/Lieferanten. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
3.1 Wir gewährleisten, dass unsere Lieferungen nicht mit Mängeln, soweit diese dem heutigen Stand der Technik entsprechen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind.
3.2 Soweit fabrikneue Maschinen- oder Hardwarekomponenten Liefergegenstand sind, wird keine Gewähr dafür geleistet, dass der Hersteller nicht recycelte Teile verwendet. Auch für solchermaßen recycelte Teile wird Gewährleistung nach Ziff. 3.1 übernommen.
3.3 Der Betrieb von Computern setzt vertretbare Aufstellungsbedingungen voraus. Für Systemstörungen, die durch Umweltbedingungen hervorgerufen werden, wird keine Gewähr übernommen. Die von uns vorgeschriebenen elektrischen Anschlusswerte, zulässige Umgebungstemperatur und relative Luftfeuchtigkeit sind vom Käufer/Besteller zu gewährleisten.
3.4 Für mangelhafte Lieferung oder Leistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hilft die Nachbesserung oder Ersatzlieferung dem Mangel nicht ab, stehen dem Käufer/Besteller die gesetzlichen Ansprüche der Minderung oder des Rücktritts zu.
3.5 Bei Waren die wir nicht hergestellt haben, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
3.6 Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt wurden.
3.7 Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung, und zwar nur bis zum Ablauf der für diese vereinbarte Gewährleistungsfrist.
3.8 Alle weitgehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Käufers/Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
4. Wartung
4.1 Auf Wunsch des Käufers übernimmt der Verkäufer oder ein vom Verkäufer beauftragter Dritter den Wartungsdienst, zu jeweiligen Bedingungen eines gesondert abzuschließenden Wartungsvertrages. Der Verkäufer und/oder Dritte sind zur Übernahme bzw. Durchführung des Wartungsdienstes nicht verpflichtet, soweit die Wartung nach Aufstellung infolge von Änderungen an den Geräten oder aus sonstigen beachtlichen Gründen erschwert worden ist.
5. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
5.1 Der Kaufpreis zuzüglich jeweiliger Umsatzsteuer (derzeit Mehrwertsteuer) ist 10 Tage nach der Lieferung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsart „Bankeinzug“ ist der Kaufpreis zzgl. jeweiliger Umsatzsteuer sofort fällig.
5.2 Zahlungen nach Fälligkeit werden mit 9% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verzinst.
5.3 Zusätzlich schuldet der Käufer dem Verkäufer in Falle eines Zahlungsverzugs eine Verwaltungspauschale von 40 €.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen, einschließlich ersetzter Teile, bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Bis dahin dürfen die gelieferten Gegenstände nicht verändert, veräußert oder in sonstiger Weise belastet werden.
6.2 Der Käufer wird den Verkäufer unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Verfügungen Dritter unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die bei der Durchsetzung der Ansprüche des Verkäufers entstehen.
6.3 Zahlt der Käufer den Kaufpreis und die sonstigen Forderungen nicht vollständig, kann der Verkäufer unbeschadet aller sonstiger Rechtsbehelfe sein Eigentum 30 Tage nach Fälligkeit der Zahlungen in Besitz nehmen und entfernen.
7. Haftung/Schadensersatzansprüche
7.1 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
7.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen ausdrücklicher vertraglicher Zusicherung oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche grundlegenden Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Der Schadensersatz für die Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird.
7.4 Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung gelten auch für gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sowie die persönliche Haftung der angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter und Erfüllungsgehilfen von axaris.
8. Zusätzliche Bedingungen für Software
8.1 Der Leistungsumfang von Standardsoftware ist in der jeweils zugehörenden, dem Käufer ausgehändigten Leistungsbescheinigung festgelegt. Abweichungen und zusätzliche Anforderungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
8.2 Die Programmfestlegung für Individualsoftware nach ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz beruht auf der nach Angaben des Käufers vorgenommenen Systemanalyse, die die Grundlage für die Programmierung bildet. Softwarefestlegung und Systemanalyse sind vom Käufer schriftlich zu bestätigen. Spätere Änderungen oder Erweiterungen müssen schriftlich vereinbart werden.
8.3 axaris ist berechtigt, die Kosten der vereinbarten Softwarepflege- und -nutzungs- bzw. Wartungsgebühr jährlich um bis zu 5% zu erhöhen.
9. Nutzungsrecht, Urheberrecht, Vertragsstrafe
9.1 Der Käufer erhält an den Programmen einschließlich der gelieferten Systemsoftware ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
9.2 Alle Urheberrechte an der Software einschließlich den daraus abgeleiteten Programmen und Programmteilen sowie den dazugehörigen Dokumentationen verbleiben bei axaris.
9.3 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung können wir, unbeschadet weitergehender Ansprüche, vom Käufer, die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Diese beträgt im Fall der unbefugten Weitergabe von Software an Dritte nach unserer Wahl das vom Käufer aus der Weitergabe erlangte Entgelt oder die mit uns vereinbarte Software-Schutzgebühr, mindestens jedoch 1.000,- € für jeden einzelnen Verstoß.
10 Abnahme
10.1 Softwareprogramme gelten mit der Benutzung des gesamten Programms oder eines wesentlichen Teils als abgenommen.
10.2 Programmfehler sind unverzüglich schriftlich zu rügen. (§ 377 HGB)
10.3 Im Übrigen gelten die Regelungen und Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 3 und Ziffer 7 entsprechend.

 

Stand: 01.11.2014